Honorar und Kostenübernahme
Privatpatient*innen und Selbstzahlende
Das Honorar für therapeutische Leistungen berechnet sich ab der ersten Sitzung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen in der Regel 153 €.
Für Leistungen wie Befundberichte, neuropsychologische Testungen u.Ä. können zusätzliche Kosten entstehen.
Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Die Kosten für Online Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen in der Regel im gleichen Umfang wie die Behandlungskosten vor Ort in einer Praxis übernommen. Um ganz sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, rufen Sie am besten bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe an.
Die ersten 5 Sitzungen sind die sogenannten „probatorischen Sitzungen“, die ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden können. Ab der 6. Sitzung ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe für Beamte erforderlich, die wir gerne für Sie übernehmen.
Als Selbstzahler*in ist die Abrechnung Ihrer Online-Termine am unkompliziertesten. Es ist keine Antragstellung für Kostenübernahme notwendig und die Krankenkasse wird in keiner Form beteiligt. Die Gesprächstermine können ggf. als psychologische Beratung oder Coaching abgerechnet werden, was bei Berufsbezug auch steuerlich abgesetzt werden kann
Für gesetzlich Versicherte
Da ich mit einer Privatpraxis tätig bin, ist eine Kostenübernahme durch gesetzliche Kassen in der Regel leider nicht möglich. Sie können aber gerne als Selbstzahler*in einen Termin bei mir vereinbaren.
Coaching
Das Honorar für Coaching wird individuell vereinbart. Eine Datenerfassung bei der Krankenkasse erfolgt nicht. Bei beruflichem Bezug können die Kosten für Coaching ggf. von der Steuer abgesetzt werden.